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Übergangsregelungen während der Vakanz der Oberbürgermeister-Position
Goslar Für die Dauer der Vakanz des Amtes des Oberbürgermeisters werden verwaltungsseitig die fachlichen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten neu geregelt.
Grundlage sind die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) sowie die Hauptsatzung und geltende Dienstanweisungen der Stadt Goslar. Die bestehenden Strukturen bleiben weitestgehend erhalten, ebenso wie bestehende Funktionen und funktionale Zusammenhänge. Die notwendigen Veränderungen erfolgen im Rahmen folgender kommissarischer Zuständigkeitsregelungen und dienen im wesentlichen einer ausgewogenen Aufgabenverteilung für den genannten Übergangszeitraum bis zum Dienstantritt der/des am 11. September 2011 neu zu wählenden Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeisters.

Der Verwaltungsvorstand wird vom Ersten Stadtrat, Klaus Germer, und dem Fachbereichsleiter 2 (Kultur und Bürgerservice), Burkhard Siebert, gebildet. Innerhalb des Verwaltungsvorstandes erfolgen die Beschlüsse einvernehmlich. Die rechtliche Umsetzung erfolgt im Rahmen der Vorschriften des § 61 Absatz 7 NGO. Im Rahmen der Verwaltungsvorstandstätigkeit sind die Fachbereiche 1 (Zentrale Dienste und Finanzen) und 3 (Bauservice), das Goslarer Gebäude Management, die Stadtforst Goslar und die Stadtwerke Herrn Klaus Germer fachlich zugeordnet, der Fachbereich 2 (Kultur und Bürgerservice) sowie die Stabsstelle sind Herrn Burkhard Siebert fachlich zugeordnet.

Der Erste Stadtrat (STR) Klaus Germer hat die Funktion des allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters. STR Germer übernimmt im Fachbereich 3 die kommissarische Leitung über den Fachdienst 3.1.1 (Weltkulturerbe/Bauordnung/ Denkmalschutz) und den Fachdienst 3.1.3 (Stadtplanung). Die Betriebsleitung für den Eigenbetrieb Stadtwerke sowie die Fach- und Dienstvorgesetztenfunktion für die Stadtforst Goslar bleiben daneben unverändert bestehen.

Der Fachbereichsleiter 2, Burkhard Siebert, übernimmt zusätzlich die kommissarische Leitung der Stabsstelle.

Die Fachbereichsleiterin 3, Marion Siegmeier, übernimmt zusätzlich die kommissarische Betriebsleitung des Eigenbetriebs Goslarer Gebäude Management (GGM).

Der Leiter der Wirtschaftsförderung, Dirk Becker, übernimmt zusätzlich die kommissarische Leitung des Fachbereichs 1 (Zentrale Dienste und Finanzen).

Die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes STR Klaus Germer und Fachbereichsleiter 2 Burkhard Siebert vertreten sich in ihrer jeweiligen Aufgabenwahrnehmung gegenseitig; daneben vertreten sich der kommissarische Fachbereichsleiter 1 Dirk Becker und die Fachbereichsleiterin 3 Marion Siegmeier gegenseitig.

Für die repräsentative Vertretung der Stadt Goslar, für die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, für die Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, für die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer Pflichtenbelehrung sind die Bürgermeisterinnen Renate Lucksch und Gudrun Pfeiffer zuständig.

Nachricht vom 20.4.11 18:51


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