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Stiftungsgelder erleichtern den Start ins Studium
Goslar Für ehemalige Schülerinnen und Schüler des Ratsgymnasiums und des Christian-von-Dohm-Gymnasiums (CvD) hält die Stadt zwei Geldtöpfe bereit, die den Start ins Studium bzw. die Ausbildung an Hochschulen, Fachhochschulen und Fachschulen erleichtern. Dies sind die „Dorothea-Brökelschen-Stiftung“ und die Stiftung „Schülerdank“. Antragsberechtigt sind alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler dieser Gymnasien. Bei der Gewährung der Beihilfen soll die Bedürftigkeit und Würdigkeit der Empfängerinnen und Empfänger ausschlaggebend sein.

Für beide Stiftungen gilt: Wer in diesem Jahr einen Zuschuss bekommen möchte, muss bis spätestens 15. Mai 2011 seinen Antrag auf Beihilfe bei dem zuletzt besuchten Gymnasium einreichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Antragsberechtigt für Beihilfen aus der Dorothea-Brökelschen-Stiftung sind alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler des Ratsgymnasiums und des Christian-von-Dohm-Gymnasiums. Ihnen soll durch die Beihilfe die Fortbildung an einer Hochschule, Fachhochschule oder Fachschule ermöglicht werden.

Die Dorothea-Brökelschen-Stiftung ist eine von den Eheleuten Herrn Oberstudiendirektor i. R. Werner Brökelschen und Frau Dr. Else Brökelschen zum Andenken an ihre verstorbene Tochter Dorothea testamentarisch errichtete Stipendienstiftung.

Anträge auf die Gewährung von Beihilfen der Stiftung Schülerdank können ausschließlich von ehemaligen Schülerinnen und Schülern des Ratsgymnasiums Goslar gestellt werden.

Die Stiftung Schülerdank ist eine vom Verein ehemaliger Angehöriger des Realgymnasiums mit Gymnasium zu Goslar e.V. als Ehrengabe zur 400-Jahr-Feier der Schule im Jahre 1928 errichtete Stiftung.

Die Anträge auf Beihilfen für die Dorothea-Brökelschen-Stiftung wie auch für die Stiftung Schülerdank müssen folgende Angaben enthalten:

Name und Anschrift der Bewerberin bzw. des Bewerbers, Begründung des Antrages, Studienbescheinigung, Fotokopie des BAföG-Bescheides bzw. Einkommensnachweise der Eltern, alle weiteren Einkünfte der Bewerberin bzw. des Bewerbers, Bankverbindung mit Kontonummer. Es ist erforderlich, die Angaben zu den Einkommensverhältnissen durch Bescheinigungen zu belegen.

Formblätter der Anträge für beide Stiftungen sind bei dem jeweiligen Gymnasium oder der Stadt Goslar, FB 2 - Kultur und Bürgerservice -, FD 2.2.1 - Schulen, Sport, Jugend, Soziales -, Charley-Jacob-Str. 3, Zimmer 206, oder im Service-Center, Charley-Jacob-Str. 3, erhältlich

Nachricht vom 3.5.11 16:24


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