Parkplätze Hildesheimer Straße und Füllekuhle wieder gebührenfrei
Goslar Ab dem 2. Juli werden die vom Rat der Stadt Goslar am 22. Mai beschlossenen Änderungen in der Parkraumbewirtschaftung wie folgt umgesetzt: Die Innenstadt wird in zwei gebührenpflichtige Zonen unterteilt. Auf Grund der aktuellen Haushaltslage werden die Subventionsleistungen zum „City-Parken“ zurückgenommen. In der Zone 1 gilt damit wieder eine Parkgebühr von 1,00 €/h. Die Zone 1 wird um die Parkplätze Kaiserpfalz-Nord und Glockengießerstraße sowie die Straßenrandstellplätze in der Glockengießerstraße und im Vititorwall erweitert. Die neuen Tarife werden an den betroffenen Parkscheinautomaten in der Zone 1 eingespielt und die Tarifschilder der Parkscheinautomaten entsprechend geändert.
Die übrige Fläche innerhalb des Innenstadtringes (westliche Grenze Claustorwall, Klubgartenstraße) wird als Zone 2 mit einem Gebührentarif von 0,50 €/h bewirtschaftet. Ausgenommen davon bleibt die Parkfläche Kaiserpfalz-Süd, obere Ebene. Diese Stellplätze werden weiterhin Berufspendlern privatrechtlich angeboten (20 €/Monat).
Die beiden Parkplätze Hildesheimer Straße und Füllekuhle, die außerhalb der vorgenannten Grenzen liegen, werden zur Entlastung der angrenzenden Wohngebiete den Dauerparkern wieder gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Die Parkscheinautomaten und die Pendlerparkplatzbeschilderung auf diesen beiden Parkplätzen werden abgebaut.
Auf dem Parkplatz Füllekuhle werden im hinteren Bereich bei Bedarf zusätzliche gebührenfreie Stellplätze für Wohnmobile ausgewiesen, um diesen zentrumsnah ein Stellplatzangebot zu bieten.
Die Bedienpflicht der Parkscheinautomaten gilt weiterhin generell montags bis samstags von 10 Uhr bis 18 Uhr und auf dem Parkplatz Kaiserpfalz Nord zusätzlich sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Außerdem wird das Angebot eines Langzeittarifes auf ausgewählten Parkplätzen (Kaiserpfalz Nord, Kaiserpfalz Süd und Marktstraße) zurückgenommen.
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