Leinenzwang und gesetzliche Neuerungen
Goslar Die Stadt Goslar weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass nach der städtischen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Hunde und ggf. auch andere Tiere in Grün- und Parkanlagen ganzjährig an der Leine zu führen sind. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Daneben müssen Hundehalter ab 1. Juli diesen Jahres die erforderliche Sachkunde (gem. § 3 NHundG) besitzen und sich im Hunderegister (www.hunderegister-nds.de) eintragen lassen. Wer für die vergangenen zehn Jahren die Haltung eines Hundes für mindestens zwei Jahre nachweisen kann, braucht die erforderliche Sachkundeprüfung nicht abzulegen.
Auch die Überprüfung dieser Pflichten fällt durch das in 2011 neugefasste Niedersächsische Hundegesetz den Kommunen zu. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Interessierte beim städtischen Fachdienst Sicherheit und Ordnung unter Tel. 05321 704-326.
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