Noch keine Lehrstelle? Suche zählt für die spätere Rente
Der letzte Schultag ist Vergangenheit – und eine Lehrstelle noch nicht in Sicht? Wer bisher keinen Ausbildungsplatz hat, sollte sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit melden. Das kann später Vorteile für die Rente bringen, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.
Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Damit können die jungen Menschen später eine höhere Rente oder überhaupt erst einen Rentenanspruch bekommen. Voraussetzung: Die Schulabgänger sind mindestens 17 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit für wenigstens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet.
Wer Fragen dazu hat: In den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10
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