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Freilaufende Katzen müssen künftig kastriert und gechippt sein
Stadt Goslar

Goslar. Auf Goslars Katzenhalter kommt eine Änderung zu. Künftig müssen Freigänger kastriert und gekennzeichnet sein. Der Rat der Stadt Goslar hat eine entsprechende Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschlossen. Sie tritt am 1. Juni in Kraft.

Wörtlich heißt es im neu eingefügten Paragraph 6, Absatz 5: „Katzenhalter/innen, die ihrer Katze die Möglichkeit gewähren, sich außerhalb der Wohnung zu bewegen, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen.“ Für Stubentiger, die jünger als fünf Monate sind, gilt dieses Gebot nicht. Als Katzenhalter gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

Hintergrund der Katzenkastrations- und Kennzeichnungspflicht ist die stetig steigende Zahl herrenloser und verwilderter Katzen im Stadtgebiet. Wie die SPD-Fraktion in ihrem Antrag erläuterte, können sich unkastrierte Katzen zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Pro Wurf werden drei bis fünf Junge geboren. Der Tierschutzverein Goslar und Umgebung weist darauf hin, dass viele Tiere aufgrund von Futtermangel und fehlender Pflege qualvoll sterben. Die neue Regelung soll die unkontrollierte Fortpflanzung der Tiere eindämmen und damit ihren Hungertod verhindern. Gleichzeitig wird unterbunden, dass frei lebende Katzen auf Privatgrundstücken auf Futtersuche gehen.

Nachricht vom 19.5.18 17:12


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